Die Fortbildung ist eine im Berufsbildungsgesetz (§46 Abs. 2 BBiG) bundeseinheitlich geregelte Fortbildung mit staatlich anerkanntem Abschluss.
Ziele der Fortbildungsmaßnahme
Das Ziel der Fortbildung zur gFAB ist es die berufliche Handlungsfähigkeit der Fortbildungsteilnehmer zu erweitern. Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll sie in der Lage sein, den Übergang behinderter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und behinderte Menschen bei diesem Übergang zu begleiten.
Inhalte:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
- sowie Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Der inhaltliche Aufbau der Fortbildung orientiert sich an den Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Dauer und Umfang
Die Qualifizierungsmaßnahme umfasst einen zeitlichen Umfang von 20 Blockwochen bzw. 800 Unterrichtseinheiten (UE), die sich über ca. zwei Jahre erstrecken. Diese UE sind in 650 Unterrichtseinheiten Theorie und 150 Unterrichtseinheiten Praxisprojekte unterteilt. Eine umfassende Beratung und Begleitung ist durch den Einsatz innerbetrieblicher Mentorinnen sowie über eine Praxisbetreuung durch Lehrkräfte der Fachschule gesichert.
Voraussetzungen für Teilnahme und Prüfungszulassung
Eine Teilnahme an der Fortbildung ist nur zielführend wenn die Prüfungsvoraussetzungen gegeben sind. Zur Prüfung ist zugelassen werden kann, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in
1. a) einem auf der Grundlage eines Berufszulassungsgesetzes geregelten Heilberuf oder
2. b) einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis,
3. ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine sich daran anschließende mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
4. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Sechs Monate der nachzuweisenden Berufspraxis müssen in Aufgabenbereichen geleistet worden sein, die wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Aufgaben einer Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf 5250 Euro. Für Fachliteratur und Exkursionen können weitere Kosten entstehen.
Prüfung und Abschluss
Die Prüfung gliedert sich in:
- eine schriftliche Prüfungsaufgabe
- eine Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch
Informationen und Anmeldung
Jennifer Reitmeir (Sekretariat)
Montag - Mittwoch: 8:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 07263 60557-14
E-Mail: jennifer.reitmeir@johannes-diakonie.de